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B-Bahn - WkPressCom

Presseagentur Klumbies
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Trabrennbahn Mönchengladbach ist eine B-Bahn
Die Einteilung der Trabrennbahnen in A-Bahn, B-Bahn und C-Bahn bezieht sich maßgeblich auf die Länge der Rennstrecke und teils auf den sportlichen Stellenwert:
  • A-Bahn: Dies sind die größten und prestigeträchtigsten Bahnen mit den längsten Distanzen. Auf ihnen finden oft bedeutende Rennen statt.
  • B-Bahn: Diese Bahnen sind etwas kleiner als A-Bahnen, oft mit mittleren Distanzen und einem guten, aber nicht ganz so hohen sportlichen Niveau wie A-Bahnen.
  • C-Bahn: Die kleinsten Bahnen, meist mit den kürzesten Rennstrecken und häufig für weniger erfahrene Pferde gedacht oder mit geringeren Preisgeldern ausgestaltet. Dort finden weniger große Veranstaltungen statt[1][2].
Für die Trabrennbahn Mönchengladbach:
  • Die Mönchengladbacher Trabrennbahn zählt traditionell zu den B-Bahnen in Deutschland. Sie ist etabliert, regional bedeutsam und führt regelmäßig Renntage durch, gehört aber nicht zur Top-Kategorie (A-Bahn) wie z. B. Berlin-Mariendorf oder Gelsenkirchen.
Kernpunkte:
  • A-/B-/C-Bahnen unterscheiden sich v. a. in Bahnengröße, Renndistanz & sportlichem Niveau.
  • Mönchengladbach ist als klassische B-Bahn im deutschen Trabrennsport einzuordnen.

§ 67 der Satzung des Hauptverbandes für Traberzucht e.V. (HVT)
Durchführung der Trabrennen

§ 67 - Rennbahn

1. Der HVT teilt die Rennveranstalter nach ihrer  rennsportlichen und wirtschaftlichen  Bedeutung in A-Bahn, B-Bahn oder C-Bahn  („ländlicher Rennveranstalter“) ein.

2. Für die Durchführung von Rennen müssen  mindestens folgende Ausstattungen und  Geräte vorhanden sein:
- Renngeläuf
- Meldestelle
- Rennleitungsraum
- Zeitmessanlage
- Zielfotoanlage
- Rennverfilmung mit Geradenverfilmung  (Frontkameras)
- Begleitfahrzeug für die Rennleitung
- Funk- oder mobile Telefongeräte für  die Rennleitung, den Starter und den  Rennbahntierarzt
- Digital-Fotokamera für die Rennleitung
- eine mit dem Begleitfahrzeug gut  befahrbare Sandbahn im Innenraum
- Voraussetzungen für Bänder- und  Autostarts
- Markierungen für Autostarts („Grüne  Marke“, „Blaue Marke“, „Rote Marke“,  „Startmarke“)
- Markierung zu Beginn der  Einlaufgeraden („rot-weiße  Einlaufmarke“)
- Aufenthaltsraum und Umkleidemöglichkeiten für männliche  und weibliche Aktive sowie  entsprechende Sanitärräume
- Kennzeichnungen zur Sperrung von  Bahnspuren
- Open Stretch

Innerhalb des eigentlichen  Renngeläufes ist eine zusätzliche  innere Fahrspur zulässig. Dieser  „Open Stretch“ muss zur Innenseite  des eigentlichen Renngeläufes und  zum Innenraum hin (Abgrenzung des  Open Stretch) deutlich  gekennzeichnet sein.

Sämtliche Einrichtungen müssen sich in einem  einwandfreien Zustand befinden. Das  Begleitfahrzeug der Rennleitung und der  Startwagen dürfen keine technischen Mängel  aufweisen und müssen sowohl innen wie  außen gesäubert zur Verfügung gestellt  werden. Das Begleitfahrzeug der Rennleitung  muss folgende Ausstattungen aufweisen:  Funkverbindung zur Lautsprecheranlage,  Außenlautsprecher, Mikrofon zur direkten öf-fentlichen Bekanntgabe von Disqualifikationen  während des Rennens, Warnleuchte auf dem  Dach, Werkzeugkasten mit einem  großformatigen Seitenschneider, einer  Metallsäge und anderem Werkzeug.

3. Die Vermessung des Renngeläufs hat in  einem Abstand von einem Meter von der  inneren Begrenzung durch einen öffentlich  vereidigten Vermesser zu erfolgen. Die  Vermessungsurkunde ist mit einem Plan der  Rennbahn beim HVT zu hinterlegen.

4. Die Renndistanzen sind unter Angabe der  Meterzahl, das Ziel durch die zwei Zielpfosten,  fest zu markieren.

5. Die Rennveranstaltung beginnt eine Stunde  vor dem ersten Start und endet eine halbe  Stunde nach dem Ende des letzten Rennens.

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