Trabrennbahn Mönchengladbach ist eine B-Bahn
Die Einteilung der Trabrennbahnen in A-Bahn, B-Bahn und C-Bahn bezieht sich maßgeblich auf die Länge der Rennstrecke und teils auf den sportlichen Stellenwert:
- A-Bahn: Dies sind die größten und prestigeträchtigsten Bahnen mit den längsten Distanzen. Auf ihnen finden oft bedeutende Rennen statt.
- B-Bahn: Diese Bahnen sind etwas kleiner als A-Bahnen, oft mit mittleren Distanzen und einem guten, aber nicht ganz so hohen sportlichen Niveau wie A-Bahnen.
- C-Bahn: Die kleinsten Bahnen, meist mit den kürzesten Rennstrecken und häufig für weniger erfahrene Pferde gedacht oder mit geringeren Preisgeldern ausgestaltet. Dort finden weniger große Veranstaltungen statt[1][2].
Für die Trabrennbahn Mönchengladbach:
- Die Mönchengladbacher Trabrennbahn zählt traditionell zu den B-Bahnen in Deutschland. Sie ist etabliert, regional bedeutsam und führt regelmäßig Renntage durch, gehört aber nicht zur Top-Kategorie (A-Bahn) wie z. B. Berlin-Mariendorf oder Gelsenkirchen.
Kernpunkte:
- A-/B-/C-Bahnen unterscheiden sich v. a. in Bahnengröße, Renndistanz & sportlichem Niveau.
- Mönchengladbach ist als klassische B-Bahn im deutschen Trabrennsport einzuordnen.
§ 67 der Satzung des Hauptverbandes für Traberzucht e.V. (HVT)
Durchführung der Trabrennen
§ 67 - Rennbahn
1. Der HVT teilt die Rennveranstalter nach ihrer rennsportlichen und wirtschaftlichen Bedeutung in A-Bahn, B-Bahn oder C-Bahn („ländlicher Rennveranstalter“) ein.
2. Für die Durchführung von Rennen müssen mindestens folgende Ausstattungen und Geräte vorhanden sein:
- Renngeläuf
- Meldestelle
- Rennleitungsraum
- Zeitmessanlage
- Zielfotoanlage
- Rennverfilmung mit Geradenverfilmung (Frontkameras)
- Begleitfahrzeug für die Rennleitung
- Funk- oder mobile Telefongeräte für die Rennleitung, den Starter und den Rennbahntierarzt
- Digital-Fotokamera für die Rennleitung
- eine mit dem Begleitfahrzeug gut befahrbare Sandbahn im Innenraum
- Voraussetzungen für Bänder- und Autostarts
- Markierungen für Autostarts („Grüne Marke“, „Blaue Marke“, „Rote Marke“, „Startmarke“)
- Markierung zu Beginn der Einlaufgeraden („rot-weiße Einlaufmarke“)
- Aufenthaltsraum und Umkleidemöglichkeiten für männliche und weibliche Aktive sowie entsprechende Sanitärräume
- Kennzeichnungen zur Sperrung von Bahnspuren
- Open Stretch
Innerhalb des eigentlichen Renngeläufes ist eine zusätzliche innere Fahrspur zulässig. Dieser „Open Stretch“ muss zur Innenseite des eigentlichen Renngeläufes und zum Innenraum hin (Abgrenzung des Open Stretch) deutlich gekennzeichnet sein.
Sämtliche Einrichtungen müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Das Begleitfahrzeug der Rennleitung und der Startwagen dürfen keine technischen Mängel aufweisen und müssen sowohl innen wie außen gesäubert zur Verfügung gestellt werden. Das Begleitfahrzeug der Rennleitung muss folgende Ausstattungen aufweisen: Funkverbindung zur Lautsprecheranlage, Außenlautsprecher, Mikrofon zur direkten öf-fentlichen Bekanntgabe von Disqualifikationen während des Rennens, Warnleuchte auf dem Dach, Werkzeugkasten mit einem großformatigen Seitenschneider, einer Metallsäge und anderem Werkzeug.
3. Die Vermessung des Renngeläufs hat in einem Abstand von einem Meter von der inneren Begrenzung durch einen öffentlich vereidigten Vermesser zu erfolgen. Die Vermessungsurkunde ist mit einem Plan der Rennbahn beim HVT zu hinterlegen.
4. Die Renndistanzen sind unter Angabe der Meterzahl, das Ziel durch die zwei Zielpfosten, fest zu markieren.
5. Die Rennveranstaltung beginnt eine Stunde vor dem ersten Start und endet eine halbe Stunde nach dem Ende des letzten Rennens.